STIKO-Empfehlung umgesetzt

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für MMR-Impfung

(djd/pt). Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Aktualisierung der Schutzimpfungsrichtlinie ist offiziell und folgt damit jetzt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom August 2010: Impflücken gegen Masern zu schließen, bevorzugt unter Einsatz eines Kombinationsimpfstoffes gegen Masern, Mumps und Röteln. Bis dato wurden nur die Kosten für die Masern-Mumps-Röteln-Impfung bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Mit diesem Beschluss können jetzt auch alle nach 1970 geborenen Erwachsenen diese Kassenleistung in Anspruch nehmen, wenn der Impfstatus unklar ist, oder sie bisher keine Impfung erhalten hatten beziehungsweise nur einmal in der Kindheit geimpft wurden.

Masern sind kein Kinderspiel

Hintergrund ist, dass seit 2006 eine Verschiebung der Erkrankungshäufigkeit in höhere Altersklassen beobachtet wird. Bei Erwachsenen kann eine Maserninfektion, neben den üblichen Symptomen wie Halsschmerzen oder hohem Fieber häufiger als bei Kindern zu Komplikationen und Folgeerkrankungen führen, wie beispielsweise zu einer Mittelohr- oder Lungenentzündung sowie zu einer Hirnentzündung (Enzephalitis), die in Einzelfällen auch tödlich enden kann. 1.000 Maserninfektionen führen im Durchschnitt zu ein bis drei Todesfällen. Im Jahr 2010 wurden dem Robert-Koch-Institut 777 Maserninfektionen allein in Deutschland gemeldet. Damit hat die Weltgesundheitsorganisation WHO ihr Ziel, die Masern bis zum Jahr 2010 weltweit ausgerottet zu haben, nicht erreicht. Nach diesem Fehlschlag soll das jetzt bis 2015 gelingen.

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Alle Frauen im gebärfähigen Alter auch gegen Röteln impfen

Eine Infektion mit dem Rötelnvirus verläuft zwar in der Regel komplikationslos, kann aber bei einer Schwangerschaft gefährlich werden: Wenn sich eine ungeschützte Schwangere infiziert, können für das ungeborene Baby schwere Fehlbildungen wie Taubheit, Linsentrübung und Herzfehler die Folge sein. Daher sollen laut der neuen STIKO-Empfehlung jetzt nicht mehr nur Frauen mit explizitem Kinderwunsch, sondern sogar alle gebärfähigen Frauen zweimal gegen Röteln geimpft sein.

Quelle: deutsche journalisten dienste (djd),
Gesundheitsthemen